- Die AUFNAHME geschieht nach einem Vorstellungsgespräch.
- Dann „schnuppert“ der oder die Jugendliche drei Tage lang.
- Erst danach kommt es zu einer Entscheidung.
- Die Eltern holen ein aktuelles psychologisch-medizinisches Gutachten ein.
- Die Eltern stellen einen Antrag auf Übernahme der Kosten durch die Landesregierung.
- Die Sozialabteilung der Landesregierung erläßt einen Bescheid.
- In Kärnten ist das die Abteilung 4.
- Der Aufnahmetermin wird vereinbart.
- Ein Vertrag wird abgeschlossen zwischen dem oder der Jugendlichen, den Eltern und der Lebensgemeinschaft Wurzerhof.
- Die ersten drei Monate sind Probezeit.
- Die Arbeitsbereiche sind LANDWIRTSCHAFT mit TIERPFLEGE und LANDSCHAFTSPFLEGE, GÄRTNEREI, KÜCHE, HAUSWIRTSCHAFT und WÄSCHEREI, KINDERGARTEN.
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